Kein Wettkampf ohne Kampfrichter /- innen, sie bewerten die Übung der Kunstturnerinnen nach vorgegebenen Richtlinien. Unter den Kampfrichtern gibt es verschiedene Qualifikationen, je höhenwertig der Wettkampf, desto höher muss auch die Qualifikation sein.
Die Turnschule NeckarGym Nürtingen (TSN) bietet jeder Turnerin die Möglichkeit mit 14 Jahren eine Ausbildung zur Kampfrichterin (D-Lizenz) zu bestreiten. Im Laufe ihres Lebens kann die Kampfrichterin sich bis zur höchsten Stufe der FIG* Brevet weiter qualifizieren. Über die Ausführung einer Übung zu urteilen, sie zu objektiv zu bewerten ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Sich dieser Verantwortung zu stellen, sie zu meistern, stärkt unsere Turnerinnen und hilft ihnen auf ihrer Reise ins Erwachsenenalter.
* Federation Internationale de Gymnastique
Die Kampfrichterinnen und Kampfrichter der Turnschule
Es gibt verschiedene Qualifikationsstufen, welche Aufeinander aufbauen. Im Folgenden erklären wir kurz die Stufen welche welche unsere Kampfrichter haben.
D-Lizenz
Kampfrichter und Kampfrichterinnen mit der D-Lizenz des STB (Schwäbischen Turnerbundes) werten Wettkämpfe der P-Stufen (Pflicht-Stufen).
C-Lizenz
Ab 15 Jahren kann die Kampfrichterin eine Fortbildung zum Erwerb der C – Lizenz bestreiten.
B-Lizenz
Ab 16 Jahren kann der Kampfrichter oder die Kampfrichterin eine Ausbildung nach dem Code de Pointage zur Kampfrichterin Lizenz B durchführen. Mit einer B-Lizenz können z.B. nationale Wettkämpfe des DTB im Breitensport und mit der zusätzlichen “AK” Qualifikation auch die STB AK Wettkämpfe gewertet werden.
A-Lizenz
Kampfrichter mit Lizenz A können DTL Wettkämpfe wie den Turn-Talentschul-Pokal werten. Die Ausbildung hierfür kann ab 18 Jahren begonnen werden.
weitere Informationen zu den Lizenzen finden sie auf der Seite des STB – Link